Aufgrund einer neuen Verordnung der EU (2024/886) ab dem 05.10.25 wird eine Empfänger-überprüfung, bei der die IBAN mit dem Namen des Zahlungs-empfängers abgeglichen
wird, von den Banken vorge-nommen. Damit es beim Zahlungsverkehr nicht zu zeitlichen Komplikationen kommt, geben Sie bitte bei allen Zahlungen an Ihre Kirchengemeinde zwingend folgendes
an: