Ein Kollekte ist eine Geldsammlung während und / oder nach dem Gottesdienst für einen kirchlichen oder caritativen Zweck.
Bereits in der Bibel finden sich Textstellen, in denen zur Geldammlung aufgerufen wird.
So wird im 2. Buch der Könige (12, 9-11) beschrieben, dass Tempelbesucher beim Verlassen des Tempels Geld in eine Lade warfen, das zur Ausbesserung der salomonischen Tempel verwendet wurde.
Und in seinem Brief an die Römer (15, 25-29) schreibt der Apostel Paulus, dass er eine gemeinsame Gabe derer in Mazedonien und Achaja nach Jerusalem bringen wolle - für die Armen unter den Heiligen in Jerusalem.
Der Zweck der Kollekte wird im Gottesdienst nach der Predigt und vor den Fürbitten abgekündigt. Im Anschluss daran wird während eines Liedes die Kollekte eingesammelt (gottesdienstliche Kollekte). In der St. Johannisgemeinde wird diese Aufgabe fast immer von Konfirmandinnen und Konfirmanden oder Vorkonfirmandinnen und Vorkonfirmanden übernommen.
In den meisten Gemeinden wird zusätzlich am Ausgang eine Kollekte gesammelt (Diakoniekollekte).
In der St. Johannisgemeinde ist diese in der Regel für Diakonische Zwecke in der eigenen Gemeinde und darüber hinaus bestimmt.
Die Begünstigten der Kollekten werden in einem Kollektenplan festgelegt.
Dabei werden drei verschiedene Arten der Kollekte unterschieden:
Pflichtkollekten
Pflichtkollekten müssen für den von der Landeskirche vorgegebenen Zweck gesammelt werden.
Wahlpflichtkollekten
Von den vorgegebenen Wahlpflichtkollekten kann eine bestimmte Anzahl "abgewählt" werden, um für einen anderen, eigenen Zweck zu sammeln. Für den Kirchenvorstand kann dabei sowohl der "Inhalt" als auch der "Termin" der Grund sein, einen anderen Kollektenzweck zu wählen.
Freie Kollekten
Bei den freien Kollekten entscheidet der Kirchenvorstand die Bestimmung.
Hier wird den Gemeinden ermöglicht für regionale Zwecke zu sammeln.
Für die St. Johannisgemeinde ermöglicht das Sammlungen z.B. für die "Herberge zur Heimat" oder die "Grünen Damen" des Krankenhauses; denn diese Projekte tauchen in dem landeskirchlichen Kollektenplan nicht auf.