Kirchlich heiraten bedeutet:
Die Ehe und all das, was in den nächsten Jahren kommen mag, unter Gottes Segen zu stellen.
Die Ehe biblisch betrachtet:
„Es ist nicht gut, dass der Mensch allein sei. Dazu wird ein Mensch seinen Vater und seine Mutter verlassen und wird seiner Frau anhängen und sie werden ein Fleisch sein“ heißt es im Alten Testament (1.Mose 2, 24).
Nach christlichem Verständnis ist die Liebe zwischen zwei Menschen ein Geschenk Gottes, der diese Menschen geschaffen hat. In einer lebenslangen und respektvollen Beziehung können sich Gottes Liebe, seine Wertschätzung des Menschen und seine Träume widerspiegeln.
Es ist alles andere als selbstverständlich, dass zwei Menschen mit jeweils eigenen Träumen und Wünschen, Lebensplänen und Lebensgeschichten, Fähigkeiten und blinden Flecken eine feste und lebenslange Beziehung eingehen können und wollen.
Dass sie eine dauerhafte Beziehung wollen, machen die Brautleute im Trauversprechen öffentlich. Sie bringen vor der Festgemeinde und vor Gott zum Ausdruck, was sie einander bedeuten und dass sie sich einander versprechen.
Die kirchliche Trauung in der St. Johanniskirche
Wenn Sie Ihren Partner fürs Leben gefunden haben und heiraten wollen, dann freuen wir uns für Sie und feiern gern einen Gottesdienst mit Ihnen.
Der Trauung in der evangelischen Kirche geht die standesamtliche Eheschließung voraus. Sie sind also schon rechtmäßig verheiratet, wenn Sie zur Kirche kommen.
Bitte sprechen Sie Ihren Wunschtermin so rechtzeitig wie möglich im Pfarrbüro Telefon: 04231/2612 ab.
Bereits vorher füllen Sie das unten zum Dowmload bereitstehende Formular aus und schicken es per Mail an das Gemeindebüro.
Sie bekommen einen Termin für das Traugespräch mit dem Pastor oder der Pastorin. Auf dieses Gespräch können Sie sich mit folgenden Gedanken einstimmen:
- Gibt es einen Bibelspruch, der Ihnen beiden gefällt?
- Welche Lieder sollen gesungen werden?
- Wünschen Sie besondere Musik und Einlagen?
- Sollen Freunde und Verwandte den Gottesdienst mit gestalten?
- Welche Blumen werden in der Kirche gewünscht?
Weitere Aussagen und Anregungen finden Sie z. B. unter www.trauspruch.de
Neuerdings ermöglicht die hannoversche Landeskirche die Segnung gleichgeschlechtlicher Lebenspartner in öffentlichen Gottesdiensten. Hier kann sich das Paar gegenseitig ein Versprechen geben und Ringe wechseln.
Aber nicht jede/r Pastor/in kann diese Segnung, die seit Jahrzehnten heftig umstritten war, mit seinem Gewissen vereinbaren. Dann ist es möglich, sie an eine andere Kirchengemeinde und an einen andere/n Pastoren/in abzugeben.