Die qualifizierten Bestattungsunternehmen sind gut organisiert und stehen den Trauernden zur Seite, um die anfallenden Fragen und Pflichten zu erledigen. Ausrichtung und Durchführung der Trauerfeiern, Erledigung der Formalitäten bei den Behörden, Kirchengemeinden, Friedhofsverwaltungen und Krankenhäusern.
Jeder Todesfall ist spätestens am Folgetag dem Standesamt zu melden. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eines Menschen eingetreten ist.
Für die Stadt Verden ist das Standesamt am Rathaus zuständig. Ist der Tod im Krankenhaus eingetreten, erfolgt die schriftliche Anzeige durch die dortige Verwaltung.
Erforderliche Urkunden:
- Todesbescheinigung und Leichenschauschein des Arztes
- Bei mündlicher Anzeige des Todesfalles der Personalausweis des Anzeigenden
- Bei Verheirateten Auszug aus dem Familienbuch vom Standesamt des Wohnortes
Das Familienbuch ist nicht zu verwechseln mit dem Stammbuch der Familie, welches die Eheleute in ihrem Besitz haben.