Schutzkonzept zu sexualisierter Gewalt in unserer Gemeinde
Aufgrund verschiedener negativer Vorfälle zu sexualisierter Gewalt sind alle Vereine und öffentlichen Institutionen verpflichtet Schutzkonzepte zu entwickeln und im täglichen Ablauf
umzusetzen.
Aufgrund einer neuen Verordnung der EU (2024/886) ab dem 05.10.25 wird eine Empfänger-überprüfung, bei der die IBAN mit dem Namen des Zahlungs-empfängers abgeglichen
wird, von den Banken vorge-nommen. Damit es beim Zahlungsverkehr nicht zu zeitlichen Komplikationen kommt, geben Sie bitte bei allen Zahlungen an Ihre Kirchengemeinde zwingend folgendes
an: