Kirchengemeinde St. Johannis Verden
Kirchengemeinde St. Johannis Verden

Trauerfall



Die qualifizierten Bestattungsunternehmen sind gut organisiert und stehen den Trauernden zur Seite, um die anfallenden Fragen und Pflichten zu erledigen. Ausrichtung und Durchführung der Trauerfeiern, Erledigung der Formalitäten bei den Behörden, Kirchengemeinden, Friedhofsverwaltungen und Krankenhäusern.

 

Jeder Todesfall ist spätestens am Folgetag dem Standesamt zu melden. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Tod eines Menschen eingetreten ist.

 

Für die Stadt Verden ist das Standesamt am Rathaus zuständig. Ist der Tod im Krankenhaus eingetreten, erfolgt die schriftliche Anzeige durch die dortige Verwaltung.

 

Erforderliche Urkunden:

 

           -  Todesbescheinigung und Leichenschauschein des Arztes

           -  Bei mündlicher Anzeige des Todesfalles der Personalausweis des Anzeigenden

           -  Bei Verheirateten Auszug aus dem Familienbuch vom Standesamt des Wohnortes

 

Das Familienbuch ist nicht zu verwechseln mit dem Stammbuch der Familie, welches die Eheleute in ihrem Besitz haben.

Aktuelles

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Herausgeber:

 

Pastor Marko Stenzel

Kirchenvorstand der

St. Johannisgemeinde

Hinter der Mauer 32

27283 Verden

Tel.:  04231-2612

Fax.: 04231-939507

KG.Johannis.Verden

@evlka.de

 

Bankverbindung:

IBAN: St. Johannis DE90291526700010032563

BIC: BRLADE21VER

 

Redaktion:

 

Frauke Snakker

Wilfried Snakker

Elke Puchter

Franziska True

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redaktion

@stjohannis.com



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